- Geschwindigkeitsgesetze, Arrhenius-Gleichung, Experimente - Peter Keusch, Universität Regensburg | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() Dies bedeutet, dass sich die Reaktionsgeschwindigkeit niemals ändert; sie entspricht stets der Geschwindigkeiskonstanten. Nach Trennung der Variablen ![]() und Integration beider Seiten der Gleichung (2) ![]() erhält man Zu Beginn der Reaktion (t = 0) ist die Konzentration des Reaktanten [ A ] o. Dementsprechend gilt für die Integrationskonstante C = [ A ] o Somit resultiert die integrierte Form des Geschwindigkeitsgesetzes: Die Auftragung von [ A ] gegen t liefert eine Gerade mit der Steigung -k. Für eine allgemeine unimolekulare Reaktion in der A der Reaktant und P das Produkt darstellt, wird das Geschwindigkeitsgesetz für eine Reaktion erster Ordnung wie folgt formuliert: ![]() Dies bedeutet, die Reaktionsgeschwindigkeit ist der Konzentration eines einzigen Reaktanten proportional. Trennung der Variablen in Gleichung (1) ![]() und Integration der Gleichung (2) ![]() führt zu ![]() Die Integrationskonstante C kann anhand der Integrationsgrenzen bestimmt werden. Zu Beginn der Reaktion (t = 0) ist [ A ] o die Konzentration von A. Für ln [ A ] o ergibt sich: ![]() Somit ist die Integrationskonstante ![]() Das Geschwindigkeitsgesetz in integrierter Form lautet: ![]() Eine Auftragung von ln [ A ] oder ln [ A ] / [ A ] o gegen die Zeit t ergibt eine Gerade mit der Steigung -k. Bei einer Reaktion erster Ordnung sollten die entsprechenden Messpunkte bis zu einem Reaktionsumsatz von 80 - 90 % auf dieser Geraden liegen. Gleichung (7) kann auch wie folgt formuliert werden: ![]() Die Geschwindigkeitskonstante k läßt sich auch aus der Halbwertszeit t 1 / 2 ermitteln. Unter der Halbwertszeit versteht man die Zeit, in der die Hälfte der ursprünglichen Konzentration des Reaktanten A verbraucht ist ==> [ A ] = 1 / 2 [ A ] 0. Es gilt entsprechend Gleichung (7): ![]() Somit ist die Halbwertszeit einer Reaktion erster Ordnung von der Anfangskonzentration des Reaktanten unabhängig. Liegt bei der Umsetzung von A und B der Reaktant A im Überschuss vor, ändert sich dessen Konzentration während der Reaktion nur in geringem Maße. Die Konzentration bleibt nahezu konstant und ihr Einfluß auf die Reaktionsgeschwindigkeit kann mit Hilfe einer Proportionalitätskonstanten k' berücksichtigt werden: ![]() Diese Darstellung ist die differentielle Form des Geschwindigkeitsgesetzes. Durch Integration und Bestimmung der Integrationskonstanten C ergibt sich die integrierte Form des Geschwindigkeitsgesetzes. Durch Einsetzen von c = [ B ] in Gleichung (1) erhält man: ![]() ![]() ![]() ![]() Wird die Änderung der Konzentration von B fotometrisch verfolgt, so erfährt das Lambert Beer'sche Gesetz Berücksichtigung. Die Kombination der Gleichung (5) mit dem Lambert-Beer'schen Gesetz ![]() c = Konzentration der absorbierenden Verbindung [ mol · L -1 ], d = Weglänge durch die Probe Io = Intensität des einfallenden (eingestrahlten) Lichts, I = Intensität des transmittierten Lichts liefert die Beziehung zwischen k' und lnE: ![]() Eine Auftragung von lnE gegen die Zeit ergibt die Proportionalitätskonstante k'. Dividiert man k' durch die bekannte konstante Konzentration des im Überschuss vorliegenden Reaktanten, so erhält man die wahre Geschwindigkeitskonstante zweiter Ordnung k: ![]() Die Proportionalitätskonstante k' kann auch aus der Halbwertszeit t 1 / 2 bestimmt werden. ![]() Die Bestimmung der Geschwindigkeitskonstanten einer Reaktion zweiter Ordnung (siehe unten) kann mit einigen Problemen behaftet sein. Gegebenenfalls müssen die Konzentrationsänderungen der beiden Reaktanten gleichzeitig messend erfasst werden, was nicht selten einige Schwierigkeiten bereitet. Misst man nur die Änderung der Konzentration eines Reaktanten, so muß diejenige des zweiten Reaktanten als Differenz rechnerisch ermittelt werden - ein Verfahren, das wenig präzise ist. Eine Lösung der Problematik bietet die Durchführung einer Reaktion pseudo-erster Ordung, wobei nach gängiger Regel ein Reaktionspartner im mindestens 20-fachen stöchiometrischen Überschuss vorliegen sollte. Ein 50- oder 100-facher stöchiometrischer Überschuss ist vorzuziehen. Die Geschwindigkeit einer Reaktion zweiter Ordnung ist entweder dem Quadrat der Konzentration eines Reaktanten oder dem Produkt der Konzentrationen zweier Reaktanten proportional. Für den allgemeinen Fall einer Reaktion zwischen A und B ist die Reaktionsgeschwindigkeit gegeben durch ![]() 1. Reaktanten mit gleichen Anfangskonzentrationen: Haben die Reaktanten zu Beginn der Reaktion die gleiche Konzentration, kann Gleichung (1) wie folgt umgeschrieben werden: ![]() ![]() ![]() Für die Konzentration von A zu Beginn der Reaktion (t = 0 ) wird [ A ] o gesetzt. Die Integrationskonstante C hat folglich den Wert 1 / [ A ] o. Somit ergibt sich die integrierte Form des Geschwindigkeitsgesetzes mit ![]() Eine Auftragung von 1 / [ A ] gegen die gegen die Zeit t ergibt eine Gerade mit der Steigung k. Bei einer Reaktion zweiter Ordnung (Konzentrationen der Reaktionspartner identisch) sollten die entsprechenden Messpunkte bis zu einem Reaktionsumsatz von 50 % auf dieser Geraden liegen. 2. Reaktanten mit unterschiedlichen Anfangskonzentrationen: Sofern [ A ] o and [ B ] o unterschiedlich sind, führt man zweckmäßig die Umsatzvariable x ein. Beachtet man, dass d[ A ] = - dx, kann die allgemeine Geschwindigkeitsgleichung (1) wie folgt formuliert werden ![]() wobei [ A ] o - x = [ A ], [ B ] o - x = [ B ] und x die Abnahme von A bzw. B darstellt. Um die linke Seite der Gleichung (5) zu integrieren, wird eine Partialbruchzerlegung vorgenommen ![]() c' und c'' stellen zwei Konstanten dar (6). Bringt man die beiden Partialbrüche wieder auf einen gemeinsamen Nenner ![]() so erhält man ![]() Sofern - x (c' + c'') = 0 gilt: ![]() Aus obigen Gleichungen lassen sich die Faktoren c' und c'' ermitteln: ![]() ![]() Unter Berücksichtigung von c' und c'' ergibt Gleichung (6) ![]() Integration obigen Ausdrucks ![]() ergibt ![]() wobei C die Integrationskonstante darstellt. Unter der Voraussetzung dass x = 0, sofern t = 0, wird der Wert für C erhalten ![]() und Gleichung (15) wird zu ![]() Eine Auftragung von ![]() gegen t ergibt eine Gerade mit der Steigung ([ A ] o - [ B ] o) · k. Da äquivalente Mengen von A und B umgesetzt werden, kann man [ A ] durch die Konzentration von B ausdrücken: Gestattet die angewandte Messmethode die unmittelbare Erfassung der Reaktanten-Konzentrationen (statt x), so sich ergibt für Gleichung (17) ![]() Unter der Voraussetzung dass die Anfangskonzentration von A doppelt so hoch ist als die Anfangskonzentration von B (siehe Kinetische Gleichungen - Reaktion zweiter Ordnung Download PDF-Datei) gilt: ![]() wobei xo = [ B ] o and x = [ B ] .
Logarithmiert man beide Seiten der Gleichung (1), so erhält man ![]()
"Zweipunktegleichung" Rein rechnerisch läßt sich die Aktivierungsenergie einer gegebenen Reaktion anhand der experimentellen Daten bestimmen, die man bei zwei verschiedenen Reaktionstemperaturen gewonnen hat. Es gilt bei T 1: ![]() ![]() Subtraktion der Gleichung (4) von Gleichung (3) führt zu ![]() Unformen obiger Gleichung und Auflösen nach E a gibt ![]() Hinweis: Georg Schmeer Chemische Reaktionskinetik Eyring-Gleichung Leitfähigkeitsmessung
Fotometrische Messung
Volumenmessung
Temperaturmessung
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